Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken

Aktualisiert am 24. Februar 2025 Von Dr. Julia Müller, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag unterzeichnen

Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl Chancen als auch erhebliche Risiken bergen. Während er einerseits eine höhere Abfindung und einen schnelleren Ausstieg ermöglichen kann, drohen andererseits Sperrfristen beim Arbeitslosengeld und versteckte Fallstricke. Dieser Artikel erklärt, worauf Sie achten müssen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten hier keine gesetzlichen Kündigungsfristen oder Kündigungsschutzbestimmungen. Beide Parteien können die Bedingungen der Trennung frei aushandeln.

Wichtig zu wissen

Ein Aufhebungsvertrag umgeht den gesetzlichen Kündigungsschutz. Daher sollten Sie ihn nur unterschreiben, wenn Sie die Konsequenzen vollständig verstehen und angemessene Gegenleistungen erhalten.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

  • Höhere Abfindung: In der Regel können Sie eine höhere Abfindung aushandeln als bei einer betriebsbedingten Kündigung.
  • Positives Arbeitszeugnis: Sie können ein gutes Arbeitszeugnis als Teil der Vereinbarung festschreiben.
  • Schnellerer Ausstieg: Sie können einen früheren Beendigungstermin vereinbaren als bei Einhaltung der Kündigungsfrist.
  • Keine Kündigungsschutzklage nötig: Der oft langwierige und belastende Rechtsweg entfällt.
  • Planungssicherheit: Beide Seiten wissen genau, wann und wie das Arbeitsverhältnis endet.

Nachteile und Risiken

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I: In der Regel verhängt die Agentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit, da Sie "freiwillig" gekündigt haben.
  • Kürzung des Arbeitslosengeldes: Die Anspruchsdauer kann sich um ein Viertel verkürzen (mindestens jedoch um eine Woche).
  • Keine Möglichkeit zum Widerruf: Anders als bei anderen Verträgen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Versteckte Klauseln: Oft enthalten Aufhebungsverträge nachteilige Regelungen wie umfassende Verzichtserklärungen.

So vermeiden Sie die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Die dreimonatige Sperrzeit ist das größte finanzielle Risiko bei einem Aufhebungsvertrag. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese zu vermeiden:

Strategien zur Vermeidung der Sperrzeit

  1. Drohende betriebsbedingte Kündigung: Lassen Sie im Aufhebungsvertrag dokumentieren, dass der Arbeitgeber andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hätte.
  2. Ausreichende Kündigungsfrist einhalten: Vereinbaren Sie ein Beendigungsdatum, das mindestens der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht.
  3. Lange Freistellungsphase: Eine bezahlte Freistellung kann die finanziellen Auswirkungen der Sperrzeit abfedern.
  4. Nachweis einer neuen Stelle: Wenn Sie nahtlos eine neue Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Sperrzeit.

Wichtige Klauseln im Aufhebungsvertrag

Folgende Punkte sollten in einem Aufhebungsvertrag unbedingt geregelt werden:

Klausel Empfehlung
Höhe der Abfindung Mindestens 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, besser 0,7-1,0
Beendigungszeitpunkt Mindestens entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist
Freistellung Bezahlte Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden
Arbeitszeugnis Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Note "gut" oder besser
Rückzahlungsklauseln Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen für Fortbildungen etc.
Turboklausel Option auf vorzeitiges Ausscheiden mit zusätzlicher Prämie

Rechtliche Änderungen 2025 beachten

Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes 2025 haben sich wichtige steuerliche Aspekte geändert:

Neue Steuerregelung ab 2025

Ab 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber bei der Auszahlung angewendet, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Das bedeutet:

  • Sie müssen zunächst die volle Steuer auf die Abfindung zahlen
  • Die steuerliche Entlastung erhalten Sie erst mit der Steuererklärung
  • Planen Sie ausreichend finanzielle Rücklagen (ca. 40-50% des Bruttobetrags) ein

Checkliste: Vor Unterschrift prüfen

  • Ist die Abfindungshöhe angemessen?
  • Ist der Beendigungszeitpunkt günstig gewählt?
  • Sind alle Urlaubsansprüche und Überstunden berücksichtigt?
  • Ist eine bezahlte Freistellung vereinbart?
  • Ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zugesagt?
  • Sind Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen etc. ausgeschlossen?
  • Ist eine Turboklausel enthalten?
  • Ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld berücksichtigt?
  • Sind Wettbewerbsverbote angemessen geregelt?
  • Ist die steuerliche Behandlung der Abfindung berücksichtigt?

Lassen Sie sich beraten!

Ein Aufhebungsvertrag hat weitreichende Konsequenzen. Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Fazit: Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann sich in folgenden Situationen lohnen:

  • Wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben
  • Wenn Sie eine deutlich höhere Abfindung als bei einer Kündigung erhalten
  • Wenn Sie ohnehin kurz vor dem Renteneintritt stehen
  • Wenn Sie die finanziellen Einbußen durch die Sperrzeit einkalkuliert haben

In allen anderen Fällen sollten Sie genau abwägen, ob die Vorteile die Nachteile überwiegen. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, bevor Sie unterschreiben.

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